DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 35/2015

Wenigstens: Gerichte befinden Trophäenangeln als Tierquälerei

Fische mit Angelhaken grausam zu quälen und dann wieder frei zu lassen, ist verboten.

 

Aber:

 

Fische mit Angelhaken grausam zu quälen und dann zu ermorden, ist erlaubt.

 

Die Logik einer Schlachthausgesellschaft.

 

www.giessener-zeitung.de/muecke/beitrag/105694/klare-worte-aus-nordrhein-westfalen-gerichte-befinden-trophaeenangeln-als-tierquaelerei/