DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier: Das Versagen und die Rechtsverweigerung des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Staatsrechtswissenschaftler und Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.:

     

  • „Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitserwägungen hätte es auch [durch das Bundesverfassungsgericht] […] frühzeitig den staatlichen Stellen zur Aufgabe gemacht werden müssen, durch intensivere Sachverhaltsaufklärung und Datenermittlung eine rechtzeitige und aussagekräftige Evaluation zu ermöglichen.
  • „Alle diese Fragen bedürfen unbedingt auch der rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung, damit in künftigen ähnlichen Krisenzeiten der Rechtsstaat auch unter juristischen Aspekten besser gewappnet ist.“
  • „Dem Staat bei der Pandemiebekämpfung ein undifferenziertes, ein allgemeines und letztlich ein unbegrenztes verfassungsrechtliches Plazet für Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes zu erteilen – wie das ja in der Praxis geschehen ist – entspricht jedenfalls nicht unserer rechtsstaatlichen freiheitlichen Ordnung.“
  • „[…] Die Neigung, nach dem Motto zu verfahren, die Not kennt kein Gebot, oder der […] vermeintlich gute Zweck heilige jedes Mittel, scheint auch in diesem Lande bisweilen hintergründig die Politik zu bestimmen. So äußerte der Bundeskanzler Olaf Scholz während der Pandemie, bei der Pandemiebekämpfung gäbe es keine roten Linien. Meine Damen und Herren, in einem freiheitlichen Verfassungsstaat sollten solche Überlegungen selbst in Notzeiten, selbst in Krisenzeiten, eindeutig zurückgewiesen werden. Unsere verfassungsmäßige Ordnung kennt keine Notstandsverfassung, die eine völlige oder auch nur partielle Suspendierung der Grundrechte gestattet.“
  • „Geht es um schwerwiegende Grundrechtseingriffe, wie im Falle der Pandemie oder der Pandemiebekämpfung, dann dürfen die Unklarheiten in der Bewertung von Tatsachen grundsätzlich nicht dauerhaft zulasten der Grundrechtsträger gehen. Es ist deshalb besonders fatal für den Grundrechtsschutz […], dass die eklatanten Mängel der Erkenntnisgewinnung in weitem Umfang nach wie vor bis zum Ende der Pandemie bestanden, weil die verantwortlichen staatlichen Stellen es unterlassen haben, die für die Evaluierung notwendigen Daten zu erheben.
  • „Dass die Rechtsprechung insgesamt und – das sage ich ausdrücklich – vor allem auch die des Bundesverfassungsgerichts im Besonderen nicht von vornherein wenigstens auf eine rechtzeitige Evaluierung der Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen und damit auf die Schaffung einer relativ gesicherten Datenbasis gedrungen hat, ist offensichtlich ein Grund dafür, dass die Erkenntnislage selbst am Ende der Pandemiezeit in weiten Bereichen nicht viel besser war, als in der Anfangszeit.
  • „Auch die grundsätzlich berechtigten Forderungen nach effektiven staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen […] rechtfertigen nicht eine autokratische Regierungsstruktur, d.h. die […] Suspendierung der Freiheitsrechte zugunsten eines auf Obrigkeit, Reglementierung, Überwachung und eines die freien Bürgerinnen und Bürger dieses Landes letztlich als Untertanen behandelnden Fürsorgestaates.
  • „Mich haben schon die autoritären Versuchungen überrascht, mit denen nicht nur die Politik aufgewartet hat, sondern beispielsweise auch im intellektuellen Bereich anzutreffen waren.“
  • Ein Staat, der alle persönlichen Risiken seinen Bürgerinnen und Bürgern abzunehmen versucht, wird selbst zum Risiko für den Rechtsstaat. Es ist im Grundgesetz nicht Aufgabe des Staates, seiner Gesetzgebung, seiner Exekutive aber auch nicht seiner Judikative den Menschen im Einzelnen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben und was sie zu denken haben.
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In der anschließenden Podiumsdiskussion äußerte Papier noch Folgendes (2:39:25):

 

 

„Ich habe das Versagen der Judikative damit begründet, dass sie insbesondere der Exekutive nicht rechtzeitig aufgegeben hat, für eine gesichertere Datenbasis zu sorgen, damit eben in absehbarer Zeit eine wirklich genauere Beurteilung der wirklichen Gefahrenlage, aber auch der Geeignetheit, der Effektivität, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit der einzelnen Schutzmaßnahmen möglich wird. Das hätte man in den Eilentscheidungen machen können, diese Anordnung treffen, aber es fehlte eben, wenn ich so sagen darf, der Mut. So, dass das alles dann […] letztlich endete in einer großen Rechtsschutzverweigerung.

 

 

 

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Papier war während seiner gesamten Ausführungen stets bemüht, maßvolle Worte zu finden, was ihm in Anbetracht der Dimension des Versagens der dritten Gewalt sichtlich schwer fiel. Und dann kommt der vorstehende Satz, welcher in seiner Bedeutung kaum zu unterschätzen ist: Das Verhalten der deutschen Justiz und des Bundesverfassungsgerichts im Besonderen während der Coronakrise stellt sich demnach im Wesentlichen als große Rechtsschutzverweigerung dar!

 

https://netzwerkkrista.de/2023/10/11/ich-finde-dass-wir-richter-alle-auch-versagt-haben-in-dieser-corona-zeit/

 

https://www.youtube.com/watch?v=TuwtiqRUUPU&ab_channel=DenkfabrikR21