DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 28/2022

Die Gesetzlosigkeit in der Tierhölle: «Fünf Prozent dürfen zugrunde gehen»

«Obwohl Nutztiere oft unter grausamen Bedingungen gehalten werden, landen die Verantwortlichen fast nie vor Gericht. Zwei Juristinnen haben nun untersucht, warum trotz erdrückender Beweise so viele Verfahren gegen professionelle Tierquäler eingestellt werden.»

 

«Die meisten Ermittlungsverfahren werden eingestellt. Bei den 150 Fällen, deren Akten wir uns angesehen haben, sind nur elf Verurteilungen herausgekommen, davon zehn Geldstrafen. In einem einzigen Fall wurde jemand zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ermittlungen verlaufen im Sand. Das gilt übrigens für kleine Betriebe genauso wie für große. Es geht nicht allein um Massentierhaltung.»

 

«Wir haben Verstöße auf allen Ebenen beobachtet, bei der Haltung, beim Transport, bei der Schlachtung. Zum Beispiel sind vor einiger Zeit in Bayern 24 Rinder verhungert.»

 

«Meist sind es Schweine und Geflügel, die in Betrieben verhungern. Das ist für die Staatsanwaltschaft überhaupt kein Grund, irgendwas zu ermitteln, weil ein üblicher Verlust schon eingerechnet wird. Fünf Prozent der Hähnchen dürfen zugrunde gehen, das ist die Faustformel. Wird diese Rate nicht überschritten, wird nicht ermittelt. Das ist der Kollateralschaden, den man hinnimmt.»

 

«Man muss sehen, dass sehr viele Fälle gar nicht bei den Staatsanwälten landen, weil keine Ermittlungen angeschoben werden. Das meiste erledigt sich vorher still von selbst, es wird kein Handlungsbedarf gesehen. Dabei ist vieles in der Nutztierhaltung nicht nur grausam, sondern auch strafbar.»

 

«Ich lese Ihnen mal vor, was uns der Leiter einer Tierschutzorganisation geschildert hat. "Mit Truthähnen wurde regelrecht Fußball gespielt. Die Tiere wurden wirklich brutal in Kisten geschmissen und getreten. Und die Verfahren wurden alle eingestellt mit der Begründung, dass die Truthähne ja sowieso zum Schlachthof gefahren wurden, sodass es ja keine lang anhaltenden Leiden waren. Die waren ja später sowieso tot."»

 

«Die Rolle, die wir Nutztieren zuschreiben, ist eine andere. Die werden doch eh getötet. Ob die jetzt auf dem Weg zum Schlachthof noch mal misshandelt werden – was soll’s?»

 

«Da geht man mit Landwirten gemeinsam zur Jagd. Oder man trifft sich im Bierzelt. Uns wurde berichtet, dass Amtsleiter immer mal wieder sagen: "Hier brauchen wir nicht so genau hinzugucken, diesen Landwirt kenne ich ja." Kontrollen, die im Schnitt ohnehin nur alle 17 Jahre stattfinden, in Bayern alle 48 Jahre, werden dann vermieden. Da geht der Sohn des einen mit der Tochter des anderen in denselben Sportverein. So entsteht eine große Beißhemmung

 

«Bei den Verfahren, die von Tierschutzorganisationen angestoßen wurden, folgte nie eine Hauptverhandlung vor Gericht

 

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