DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 22/2020

Staatsanwaltschaft Mosbach: In Schlachthöfen dürfen Tiere gequält werden, weil es sowieso nicht zu verhindern ist

„Die Staatsanwälte gingen noch weiter: Auch künftige Verstöße hätten sich nicht ‚mit hinreichender Wahrscheinlichkeit‘ verhindern lassen, der Betreiber des Schlachthofs habe sich zudem in der Vergangenheit unwillig gezeigt, Verfügungen des Landratsamts zu folgen. Das heißt: Weil man glaubt, der Täter lasse sich sowieso nicht vom Rechtsstaat beeindrucken, lässt man ihn einfach gewähren.“

 

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/amtliche-veterinaere-schauen-tierquaelereien-tatenlos-zu-und-bleiben-straffrei-a-6976ba7f-6cf6-4fb6-a70e-137fc43c99c0

 

Jeder kann zwei Dinge gegen diese Tierquälereien und die moralische Verwahrlosung der Behörden tun:

     

  1. Vegan leben. Dann braucht es keinen Schlachthof.
  2. Schreiben Sie Proteste wegen der Einstellung der Strafverfahren gegen die untätigen und unfähigen Kontrolleure im Schlachthofskandal Tauberbischofsheim an:
  3.  

poststelle@jum.bwl.de

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontaktformular/ (an das Staatsministerium auswählen)

 

Landesverband@gruene-bw.de

 

Die Vorgänge im Video:

 

https://www.youtube.com/watch?v=xuEvaO37lO0&feature=youtu.be