DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 03/2022

Gericht gibt Lebensversicherer Recht, der Zahlung verweigert: «Experimentelle Corona-Impfung mit Todesfolge kommt einem Selbstmord gleich»

«Obwohl die Impfung von Ärzten und der Versicherungsgesellschaft als Todesursache anerkannt wird, weigert sich die Versicherung, die Kosten zu übernehmen. Der Grund dafür ist, dass die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen bekannt und veröffentlicht sind. Sie argumentieren, dass der Verstorbene auf eigenes Risiko an einem Experiment teilgenommen hat. Covid-19 an sich wird nicht als "kritische Krankheit" eingestuft.

 

Nach Ansicht des Unternehmens kommt eine experimentelle Impfung mit Todesfolge einem Selbstmord gleich.

 

Die Versicherungsgesellschaft begründete die Zahlungsverweigerung gegenüber der Familie damit, dass die Anwendung von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, einschließlich Corona-Injektionen, im Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die anschließende Klage der Familie gegen die Versicherungsgesellschaft blieb erfolglos.

 

Das Gericht begründete sein Urteil angeblich wie folgt: "Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs sind veröffentlicht, und der Verstorbene konnte sich nicht darauf berufen, nichts davon gewusst zu haben, als er den Impfstoff freiwillig einnahm. Es gibt in Frankreich kein Gesetz oder Mandat, das ihn zur Impfung gezwungen hätte. Daher ist sein Tod im Wesentlichen ein Selbstmord." Da Selbstmord von vornherein nicht von der Police abgedeckt ist, weigert sich die Versicherung, darauf einzugehen.»

 

https://freewestmedia.com/2022/01/14/life-insurer-refuses-to-cover-vaccine-death/

 

Auch der ADAC hat seine Klauseln entsprechend angepasst und leistet nicht bei Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen (siehe unter 5.):

 

https://www.adac.de/produkte/versicherungen/unfallversicherung/ueberblick/#FAQ