DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Newsletter ProVegan: Ausgabe 12/2024

Tierquäler legen Widerspruch gegen Strafbefehle ein

„Zwei frühere Mitarbeiter haben Widerspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt, weshalb im September vor Gericht verhandelt wird. Ihnen wird vorgeworfen, Tieren erhebliche Schmerzen zugefügt zu haben.“

 

„Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Tierarzt nicht als Amtstierarzt bestellt war, sondern gegenüber dem privaten Betreiber des Schlachthofs lediglich vertraglich die Verpflichtung zur Überwachung der Hygienevorschriften übernommen hatte, teilte Amtsrichter Christoph Schütte am Dienstag mit. Dass der Tierarzt rechtlich verpflichtet gewesen wäre, für die Einhaltung des Tierschutzes einzustehen, habe nicht festgestellt werden können.“

 

„Auf den Videos der Soko Tierschutz war zu sehen, wie ein Metzger mit seinen Stiefeln über Schweine läuft, ein anderer tritt ein Schaf mit dem Stiefel, einem Rind wird der Schwanz umgeknickt. Außerdem ist angeblich zu sehen, wie Elektroschocker eingesetzt werden, die bei Tieren mit Biosiegel verboten sind, und Rinder mit Starkstromzangen angetrieben werden. Manche Schweine zucken noch, während sie am Haken ausbluten.“

 

Anmerkung: Zwei unglaubliche Dinge habe ich aus diesem Artikel lernen können. Ein Amtstierarzt ist gar nicht für den Tierschutz oder gar für die „erste Hilfe“ bei einem gequälten Tier verantwortlich, wenn er angibt, nur wegen der Hygiene im Schlachthof gewesen zu sein. Ein Elektroschocker darf nicht bei Tieren mit Biosiegel eingesetzt werden, bei den anderen Tieren aber schon. Was macht das für einen Sinn?

 

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/amtsgericht-fuerstenfeldbruck-prozess-im-schlachthof-skandal-1.4563093