DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Rechtswidrig: NRW-Agrarministerium erlaubt Pestizide in Naturschutzgebieten

«Kaum war das Insektenschutzgesetzpaket im September 2021 bundesweit in Kraft getreten, hebelte das Agrarministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) den ohnehin schwachen Insektenschutz mit pauschalen Ausnahmeregelungen für den Pestizideinsatz wieder aus. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts kommt nun zu dem Ergebnis: Das Vorgehen des NRW-Agrarministeriums ist rechtswidrig.»

 

«Diese Ausnahmen ermöglichen, dass weiterhin Pestizide zum Einsatz kommen, die etwa als gefährlich für Bienen und andere Bestäuber gelten. Wirtschaftliche Interessen werden ohne genauere behördliche Prüfung über den Schutz der biologischen Vielfalt gestellt. Angesichts des alarmierenden Insektensterbens ist dieses Vorgehen unverantwortlich.»

 

Anmerkung: Eigentlich müsste doch die nordrhein-westfälische Agrarministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) als übergewichtige Vielesserin ein Interesse daran haben, dass die vielen von ihr konsumierten Nahrungsmittel giftfrei sind. Aber als gelernte Volkswirtin scheint sie von Agrargiften und deren verheerenden Auswirkungen auf Mensch und Tier keine Ahnung zu haben. Aber in Deutschland ist es ja völlig normal, dass Minister keine Ahnung von ihrem Fachbereich zu haben brauchen. Denn letztlich geht es fast immer um die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.

 

http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2022/pestizide/rechtsgutachten-ausnahmen-vom-insektenschutz-in-nrw-rechtswidrig.html