DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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Sehr interessante Stellungnahme und Pressemitteilung zum Schächtverbot in Polen vom „Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz“:

Offene Frage, offenes Schreiben an unsere im Deutschen Bundestag vertretenen Politiker aller Parteien

 

- Abschriftlich z.K. und Verwertung: Politik, Presse Tierschutzverteiler

 

Polen verbietet betäubungsloses Schächten von Tieren!

 

Diese Woche wurde im polnischen Parlament mit großer Mehrheit das betäubungslose Schächten von Tieren verboten. Großes Kompliment an diese Nation!

 

Und wie ist die aktuelle Lage in Deutschland?

 

Laut einer repräsentativen Meinungsumfrage des SPIEGELS ist auch in Deutschland eine große Mehrheit (79 %) der Bevölkerung gegen das (betäubungslose) Schächten von Tieren. Frage an unsere so genannten Volksvertreter in Berlin: Wann werden Sie in dieser Tierschutzsache den Willen des deutschen Volkes endlich respektieren? Wann, verehrte Politiker, in der real existierenden Scheindemokratie Deutschlands, kehrt hier endlich auch im naiven Michelland Vernunft ein? Wie lange noch sollen bei uns leidensfähige Tiere elend im Würgegriff einer unfähigen Politik verröcheln?

 

Wie lange wollen Sie noch würdelos, ohne jegliches Ethikdenken, den Global-Götzen Political Correctness anbeten?

 

Wann endlich setzen Sie die entsprechende, (moderat formulierte) Bundesratsinitiative „Schächten“ der Länderkammer (zuletzt BT-Ds.17/1226 ) um, die seit dem Jahre 2007(!!!) in Ihren Gremien im Deutschen Bundestag schmort?

 

Sind hier manche gleicher als andere gleiche? Kann sich nach Ihrer Meinung bei uns schon jemand benachteiligt ansehen, wenn er nicht per Sonderregelung zum langsamen zu Tode quälen von Tieren bevorteilt wird? Weshalb stellt man archaische, anachronistische Glaubenswunschvorstellen einer kleinen Minderheit, willkürlich über das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) und die Willensbezeugung der großen Mehrheit unser Bevölkerung? Weltweit wird praktiziert „When you are in Rome, you have to do as Romans do“. Wann gilt das auch bei uns?

 

Toleranz findet seine Grenzen immer an der Nasenspitze des Gegenübers und dessen religiös-kultureller Vorstellung - die hier in Westeuropa auf einem Ethik-Verständnis basiert, wie von Albert Schweitzer (Ehrfurcht vor allem Leben) artikuliert. Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz nicht explizit verboten. Analog von Menschenrechtlern, Frauenbeschneidungen etc. nicht geduldet werden, darf niemals vorsätzliche archaische Tierquälerei akzeptiert werden.

 

Die mosaische wie islamische Religion schreibt bindend einen schonenden Umgang mit Tieren vor. Durch ein Festhalten an der heutzutage als anachronistisch einzustufenden Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens, wird diese religiöse Vorgabe explizit ins Gegenteil verkehrt. Eine heute mögliche tierschutzgerechte reversible Elektrobetäubung kann auch nicht verboten sein, da sie zu Zeiten der Schriftlegung der Heiligen Schriften von Juden und Muslimen (Thora und Koran) nicht existent war. Die Religionsforderung des „vollständigen Blutentzugs“ ist ohnehin unerfüllbar, da immer(!) eine Restblutmenge im Körper verbleibt. Letztlich müssten alle Strenggläubigen – Juden und Muslime – Vegetarier sein.

 

Betäubungsloses Schächt-Schlachten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff „Religion“, noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren. Wer mit heutigem Wissensstand ideologisch-extremistischen subjektiven Glaubenswunschvorstellungen kleiner islamischer oder jüdischer Glaubensgruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet und willkürlich über den Mehrheitswillen der Bevölkerung stellt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, skandalöse lebensverachtende Tierquälerei zu unterstützen.

 

Schon lange ist z.B. auch in Schweden, Island und Lichtenstein – wie in der der Schweiz für Säugetiere – und nun auch in Polen betäubungsloses Schächten verboten. Nur die Bundesrepublik mit dem angeblich „besten Tierschutzgesetz der Welt“ dreht und windet sich wie ein Wurm, boykottiert und sabotiert förmlich seit 2007 (!) bis heute entsprechende Gesetzesinitiativen der Länderkammer. Die Unfähigkeit unserer Bundes-Politiker ist leider in gleichem Maße entsetzlich, wie die Qualen der Schächttiere entsetzlich sind: Man behandelt hier das Thema Schächten wie einen kleinen unantastbaren Hausgötzen, den man nicht berühren darf.

 

In wenigen Wochen finden Bundestagswahlen statt. Und Wahltag ist Zahltag für Politikerversagen!

 

Wir fragen so unsere hochverehrten „Volksvertreter“ von CDU/CSU, SPD, GRÜNE,LINKE, FDP: Wann endlich wird das betäubungslose Schächten von Tieren, diese grauenhafte Tierschinderei, auch in Deutschland verboten?

 

Mehr siehe:

 

http://www.pro-iure-animalis.de/dokumente/schaecht_sonderdruck_www.pdf

 

V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann / 20.07. 2013

Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz

Bundesarbeitsgruppe gegen betäubungsloses Schächten