DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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„Vorläufiger Erlass in Schleswig-Holstein: Tierexport außerhalb der EU gestoppt“

Der Grund: Es darf nur nach deutschen Tierqualförderungsgesetz (euphemistisch auch Tier“schutz“gesetz genannt) „humaner“ gequält werden. Die Tierqualexzesse in manchen anderen Ländern will man wegen unklarer Rechtslage nicht dulden. Es geht primär um die unklare Rechtslage, aber nicht um die Tiere.

 

http://www.taz.de/Vorlaeufiger-Erlass-in-Schleswig-Holstein/!5576095/