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Verwaltungsgerichtshof: «Eine Impfpflicht ist bereits dann verfassungswidrig, wenn es auch nur zu einem einzigen Todesfall im Zusammenhang mit der Impfung kommt»

«Im Kern der Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass eine Impfpflicht schon dann verfassungswidrig sei, wenn es auch nur zu einem einzigen Todesfall im Zusammenhang mit der Impfung kommt. Darüber hinaus kritisierte der Verwaltungsgerichtshof in Italien die Tatsache, dass die wegen ihres Berufs dazu verpflichteten Menschen ihre schriftliche Einwilligung zur Impfung geben müssen. Die Richter sahen die freiwillige Einwilligung zu einer verpflichtenden Impfung als „sachlich unvereinbar“ an.»

 

Der italienische Anwalt Marco Mori hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien auf seinem Rumble-Kanal analysiert:

 

«Also, das hier ist ein sehr wichtiges Urteil. Es ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien. Der Gerichtshof hat den Fall, in dem es um die Verfassungswidrigkeit der verpflichtenden Impfung des medizinischen Personals geht, an das Verfassungsgericht weitergeleitet. Aber die Begründungen (zu dem Urteil) betreffen die Impfpflicht in ihrer Gesamtheit. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien ist die Impfpflicht verfassungswidrig. Dieses 53-seitige Urteil wird einigen Druck auf das Verfassungsgericht ausüben. Es wird nicht in der Lage sein, die Impfpflicht und die Argumente der Regierung aufrechtzuerhalten, es sei denn, es trifft eine politische Entscheidung. Mit Giuliano Amato wurde jedoch ein Politiker zum Präsidenten des Verfassungsgerichts ernannt. Das sagt wohl mehr als tausend Worte. Ein sehr interessanter Teil sind die Daten von EudraVigilance, der Pharmakovigilanz-Datenbank der Europäischen Union. Und diese Daten sind wirklich schockierend. In dem Urteil steht: Die von der europäischen Datenbank gesammelten Daten zeigen, dass bis Ende Januar 2022 innerhalb der EU bisher 570 Millionen Pfizer-Dosen verabreicht wurden. Hierbei wurden 582.000 Fälle von Nebenwirkungen gemeldet, von denen 7.000 einen tödlichen Verlauf nahmen. Das war Pfizer. Und jetzt AstraZeneca: Bei 69 Millionen Dosen wurden 244.000 Fälle von Nebenwirkungen gemeldet, von denen 1.447 einen tödlichen Verlauf nahmen. Als nächstes geht das Urteil auf Moderna ein: 139 Millionen Dosen, 150.000 Nebenwirkungen, 834 tödliche Verläufe. Dann Janssen: 19 Millionen Dosen, 40.766 Fälle von Nebenwirkungen, von denen 279 tödlich endeten.

 

Die meisten der oben genannten Nebenwirkungen sind zweifellos mild. Aber unter diesen Nebenwirkungen gibt es auch ernsthafte Pathologien, die in einigen Fällen geeignet sind, die Gesundheit des geimpften Patienten irreversibel zu gefährden. Und das ist genau der Punkt. Sie können zur Invalidität oder im schlimmsten Fall zum Tod führen. Es ist daher zweifelhaft, ob solche medizinischen Produkte und die zu ihren Nebenwirkungen erhobenen Daten die genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Und dann stehen da neun sehr wichtige Zeilen. Und ich bin gespannt, was Giuliano Amato über die Zeilen schreiben wird. Er ist ein Politiker und folgt ganz der Linie der Regierung. Es stimmt, dass die Fälle von schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen nur einen kleinen Teil ausmachen. Aber hören Sie sich das an: Gleichwohl dürfte das vom Verfassungsgericht aufgestellte Kriterium für die Durchsetzung ärztlicher Zwangsbehandlungen keine quantitative Bewertung beinhalten. Daher ist die Zulässigkeit einer Zwangsimpfung auszuschließen, wenn dabei Produkte verwendet werden, deren Auswirkungen auf die Gesundheit des geimpften Patienten die Schwelle der normalen Verträglichkeit überschreiten. Das Risiko schwerwiegender oder tödlicher Nebenwirkungen kann dabei nicht akzeptiert werden, selbst wenn diese im Verhältnis zur geimpften Bevölkerung gering sind. Schon ein einziger tödlicher Verlauf reicht also aus, um dies unzulässig zu machen. Und selbst für den Fall, dass wir das Risiko – von auch seltenen – tödlichen Nebenwirkungen akzeptieren, würde dieses Kriterium sensible ethische Implikationen beinhalten. Wer soll zum Beispiel über den Anteil der entbehrlichen Bürger entscheiden? Darüber kann man nicht diskutieren. Das würde uns in den Nationalsozialismus führen. So etwas steht außerhalb jeder Diskussion. Wenn das Verfassungsgericht dieses Urteil kassiert, dann entlarven sich seine Richter als Diener der Politik. Dann sind das Politiker, keine Juristen. Ein Jurist kann nur zu demselben Schluss kommen wie dieses Urteil. Sollten die Richter des Verfassungsgerichts trotzdem anders entscheiden, bedeutet das natürlich nicht, dass sie unwissend sind, sondern nur, dass sie extrem voreingenommen und politisiert sind. So jemand müsste in Lichtgeschwindigkeit seines Amtes enthoben werden. Wir sollten sie in dieser Angelegenheit also daran erinnern, dass sie ihre Urteile auch begründen müssen.»

 

Anmerkung: Ich sehe es genauso wie die Richter des Verfassungsgerichtshofs und Marco Mori. Auch in diesem Fall wird deutlich, wie prekär, ja absurd die geübte Praxis ist, Politiker zu Verfassungsrichtern zu machen. Was würde geschehen, wenn langjährige Politiker zum Beispiel zu Chefärzten oder Flugkapitänen ernannt würden? Man würde das für vollkommen verrückt halten. Aber in der Justiz sind solche Verrücktheiten möglich, dass Politiker sogar ans höchste Gericht wechseln. Wenn man sich dann noch vergegenwärtigt, dass dies allesamt Politiker aus einer Kakistokratie sind, dann darf man sich über nichts mehr wundern.

 

https://reitschuster.de/post/siziliens-verwaltungsgerichtshof-erklaert-impfpflicht-fuer-verfassungswidrig/