DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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«GRUNDRECHTSBLINDHEIT IN KARLSRUHE: Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden kann niemand kontrollieren»

«Nach dem Grundgesetz binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG). Das heißt, sie sind von jedem Gericht immer und überall zu beachten.»

 

«Gegen die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in § 20a Infektionsschutzgesetz, durch die unter anderem Ärzte und Pfleger bei Androhung eines Berufsverbots gezwungen werden, sich mit einem bislang nur provisorisch zugelassenen und offenbar weithin (oder jedenfalls bereits nach etlichen Wochen) unwirksamen „Impfstoff“ behandeln zu lassen, bei dem es sich in Wahrheit nicht um einen bewährten Totimpfstoff, sondern in der Sache um eine prophylaktische Gentherapie handelt, die seit geraumer Zeit im Verdacht steht, unter Umständen erhebliche Nebenwirkungen wie zum Beispiel Thrombosen auszulösen, sind bislang 210 Verfassungsbeschwerden von insgesamt 1153 Beschwerdeführern beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Bereits am 21. April 2022 waren hiervon bereits 171 (also über 80 Prozent) nicht zur Entscheidung angenommen worden. Diese Zahl wird seither beträchtlich gestiegen sein; es steht zu erwarten, dass fast alle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erhobenen Verfassungsbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen werden.»

 

«Allerdings gibt es – mangels Berufungsinstanz – keine Möglichkeit, die Nichtannahmeentscheidung durch die Kammer irgendwie überprüfen zu lassen, auch wenn sie noch so offensichtlich unrichtig zu sein scheint. Und gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG – eine rechtspolitisch mehr als zweifelhafte Norm! – bedarf die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde noch nicht einmal einer Begründung.»

 

«So hatte sich der Erste Senat in einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bereits vom 10. Februar 2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht positioniert (2 BvR 2649/21). Schon damals meinte der Senat, freilich ohne nennenswerte Begründung, keine „durchgreifenden“ verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht erkennen zu können. Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht: Denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben.»

 

«Diese Grundrechtsblindheit – „Lauterbach’s Army?“ – frappiert den Beobachter umso mehr, wenn er sie etwa mit der Grundrechtssensibilität vergleicht, die der Senat vor wenigen Jahren etwa vereinzelten Transsexuellen entgegengebracht hatte, die darüber unfroh waren, sich auf amtlichen Dokumenten zwischen „Herr“ und „Frau“ entscheiden zu müssen. Dies sei eine durch nichts zu rechtfertigende Grundrechtsverletzung, meinte der Senat damals mit 7:1 Stimme (Beschluss vom 10. Oktober 2017, 1 BvR 2019/16). Ganz anders als ein mit der Drohung des Berufsverbots durchgesetzter Zwang, sich einer experimentellen Gentherapie mit unbekannten Langzeitfolgen unterziehen zu müssen, wodurch die Ausbreitung einer Erkältungskrankheit vermindert werden soll.»

 

Anmerkung: All das kann nicht wirklich überraschen. Da in einer Kakistokratie die Politik aus ihren eigenen Reihen die Verfassungsrichter bestimmt, dann ist es nur folgerichtig, dass auch die Politiker, die jetzt als Verfassungsrichter ihr Unwesen treiben, unfähig (und / oder abhängig von ihren unfähigen Politfreunden) sind und entsprechende Beschlüsse und Urteile fällen.

 

Die Ursachen sind für mich offensichtlich. Durch eine neurotoxische Ernährung und durch neurotoxische Umweltgifte nimmt das Gehirn zwangsläufig Schaden. Genau das zeigen auch die wissenschaftlichen Daten: Die Intelligenz der Bevölkerung nimmt ständig und deutlich ab. Solch eine Bevölkerung kann komplexe Sachverhalte in der Politik gar nicht mehr überblicken, geschweige denn verstehen und beurteilen. Folglich werden nach der augenblicklichen Stimmung und Sympathie die Parteien gewählt, die die besten Dummschwätzer aufzuweisen haben. An die Spitze der Parteien kommen in der Regel diejenigen, die rückgradlos und gewissenlos auf Parteilinie sind. Oftmals Versager ohne abgeschlossenes Studium und ohne Berufsausbildung und die Unfähigsten, die es in der freien Wirtschaft zu nichts bringen, sind die Hauptakteure in der Politik. Das nennt man Kakistokratie. Die politischen und verfassungsrechtlichen Folgen sind dementsprechend verheerend.

 

https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/nichtannahme-von-verfassungsbeschwerden-gegen-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht/