DR. MED.
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VG Stuttgart: Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen rechtswidrig

«Das Gericht vermag nach der Beschlussbegründung keine hinreichende fachwissenschaftliche Begründung der divergierenden Risikoeinschätzung des RKI von (seit längerer Zeit) vollständig geimpften und vor drei Monaten Genesenen zu erkennen. Das VG Stuttgart kritisiert die fehlende fachwissenschaftliche Begründung für die gänzlich unterschiedliche Risikoeinschätzung bezüglich der Gefahr der Virusübertragung bei Genesenen und Geimpften und findet hierfür deutliche Worte:

Soweit die Verkürzung des Genesenen-Status dem Zweck dienen sollte, die Impfbereitschaft zu erhöhen, läge darin eine politische Entscheidung, deren Zulässigkeit im vorliegenden Verfahren nicht näher zu untersuchen ist. Denn jedenfalls ist das Robert Koch-Institut als wissenschaftliche Fachbehörde nicht zu politischen Erwägungen berufen, sondern auf rein fachwissenschaftliche Erwägungen beschränkt.»

 

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