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Wer FDP und CDU/CSU wählt, wählt Tierquälerei!

Jüngstes Beispiel: Auf Initiative der grünen Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hat das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat ein gesetzliches Verbot des sexuellen Missbrauchs von Tieren gefordert und der Bundesrat hat die Forderung mit großer Mehrheit unterstützt. Dennoch weigern sich die Bundesregierung und CDU/CSU und FDP im Bundestag, hier endlich aktiv zu werden. Hier die Mail von heute:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Verbot und zur Strafbarkeit von zoophilen Handlungen.

 

Für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag ist der sexuelle Missbrauch von Tieren zutiefst verwerflich. Wir sind der Überzeugung, dass der sexuelle Kontakt zwischen Mensch und Tier mit dem in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerten Schutz der Tiere um ihrer selbst willen grundsätzlich nicht vereinbar ist. Der sexuelle Umgang mit einem Tier widerspricht – aufgrund der Nicht-Einwilligungsfähigkeit der Tiere – der Verpflichtung, Tiere art- und bedürfnisangemessen zu halten, und er negiert den Eigenwert der Tiere.

 

Im Rahmen des grünen Tierschutzgesetz-Entwurfes (Bundestags-Drucksache 17/9783), schützen wir die Tiere vor Schmerzen, Leiden, Ängsten und Schäden, durch die das Wohlergehen oder der Allgemeinzustand des Tieres beeinträchtigt wird. Wir stellen klar: Wer ein Wirbeltier quält, indem er ihm zur Befriedigung des Geschlechtstriebes erhebliche Schmerzen oder Leiden (einschließlich Angst) oder länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zufügt, wird strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren, bestraft werden.

 

Auf Initiative der grünen Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hat das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat ein gesetzliches Verbot des sexuellen Missbrauchs von Tieren gefordert und der Bundesrat hat die Forderung mit großer Mehrheit unterstützt. Dennoch weigern sich die Bundesregierung und CDU/CSU und FDP im Bundestag, hier endlich aktiv zu werden.

 

Mit unserem Regelungsvorschlag zur Zoophilie geht es uns nicht um die Kriminalisierung einer sexuellen Orientierung, sondern um den Schutz unserer Mitlebewesen vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden, Ängsten und Schäden. Wir sind davon überzeugt, dass mit unserem Vorschlag der Schutz der Tiere vor sexuellem Missbrauch verfassungskonform erheblich verbessert werden könnte. Wir werden in dieser Frage weiter politischen Druck machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Caroline Ilawa

 

Info-Service der Bundestagsfraktion

 

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Bündnis 90/Die Grünen

im Deutschen Bundestag

11011 Berlin

Mehr Infos: www.gruene-bundestag.de