DR. MED.
HENRICH STIFTUNG
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«Ärzte sprechen im Gesundheitsausschuss Klartext: Einrichtungsbezogene Impfpflicht aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar»

«Als Sachverständige wurden unter anderem die „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI) in den Gesundheitsausschuss des Bundestags eingeladen. Zudem liegt den Mitgliedern dieses Gremiums eine schriftliche Stellungnahme der ÄFI vor. Schon alleine, was die Mediziner in der Zusammenfassung ihres 34-seitigen Papiers schreiben, ist eine schallende Ohrfeige für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und alle weiteren Befürworter einer wie auch immer gearteten Impfpflicht. Dort heißt es: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist aus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht nicht haltbar.“ Klatsch! Die COVID-Impfstoffe vermitteln weder einen „relevanten Schutz vor der Ansteckung anderer“ noch einen „nachhaltigen Schutz vor der eigenen Ansteckung mit SARS-CoV-2“, wie die ÄFI klarstellen. Darüber hinaus führt die aktuell dominierende Virusvariante BA.5 nach Einschätzung der Mediziner auch nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung des Gesundheitssystems.»

 

«Bei den Risiken, die von diesen Vakzinen ausgehen, nehmen die Sachverständigen kein Blatt vor den Mund: „Die COVID-19-Impfstoffe haben relevante Nebenwirkungen – diese werden zunehmend bekannter. Betroffene suchen verzweifelt nach Anlaufstellen und professioneller Hilfe. Hierfür sind dringend eine systematische Erfassung und evidenzbasierte Studien erforderlich.“ In Deutschland gebe es beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zwar ein passives Meldewesen für Arzneimittelnebenwirkungen, wobei jedoch von einer massiven Untererfassung der Fälle ausgegangen werden muss. Zur Begründung schreiben die Autoren der Stellungnahme: „Der unbezahlte Aufwand bedeutet pro Meldefall mindestens eine Stunde Arbeit, zieht Nachfragen des PEI mit zum Teil seitenlangen Fragebögen nach sich und bei Unklarheiten muss immer wieder Rücksprache mit dem Patienten gehalten werden. Im normalen Arbeitsalltag einer/s in der Klinik beschäftigten oder niedergelassenen Ärztin oder Arztes hat dieser grundsätzlich zusätzliche Arbeitsaufwand keinen Platz und wird allein aus diesem organisatorischen Grunde so oft unterlassen, dass von einer deutlichen Untererfassung auszugehen ist.“ Nach Einschätzung der ÄFI werden beim PEI daher nur rund sechs Prozent der Nebenwirkungen und zehn Prozent der schweren Nebenwirkungen erfasst.»

 

Anmerkung: Zu den Kuriositäten des gesamten Coronairrsinns gehört auch, dass ausgerechnet die besonders tierfeindliche AfD relativ vernünftig agiert.

 

https://reitschuster.de/post/einrichtungsbezogene-impfpflicht-aus-wissenschaftlicher-sicht-nicht-haltbar/