Diese schauerliche Szene gehört, wie gesagt, zum Schlachthofalltag (wobei es sich beim betreffenden Schlachthof angeblich sogar um einen ‚Vorzeigebetrieb‘ handelt, weshalb angenommen werden muß, daß es anderswo noch brutaler zugeht): Von 30 Tieren, die hier innerhalb einer Stunde mittels Bolzenschuß betäubt wurden, erwachten 6 wieder.
Eine Überarbeitung des Videos (das von mehreren deutschen TV-Magazinen gezeigt wurde), bei der bisher nicht gezeigte Sequenzen hinzugefügt wurden, förderte weitere schaurige Details zutage: ‚In der neuen Fassung ist zu sehen, dass der Stier nicht nur brüllt, während er sich im Todeskampf minutenlang windet. Als der Schlächter sich und den Schlachtraum mit einem Wasserschlauch vom vielen Blut reinigt, versucht sich das geschundene Tier mit letzter Kraft und herausgestreckter Zunge zum Wasserstrahl hinüberzubeugen. Die Aufnahmen dokumentieren eindeutig: Diese Tiere sind bei vollem Bewußtsein. Sie nehmen ihre Umwelt noch wahr, während sie am Förderband aufgeschnitten und zu Fleisch verarbeitet werden.‘
Das Video ist zu sehen unter:
www.ProVegan.info/video-schlachthof
Aktueller Anlaß – neben dem Dauerskandal mangelnde Kontrolle und Betäuben im Akkord(!)– für die unzureichende Bolzenschußbetäubung sind BSE-bedingte Veränderungen in den Schlachtmethoden: Seit Jahresbeginn 2001 ist in der EU der Einsatz des sogenannten ‚Rückenmarkzerstörers‘ verboten, weil damit potentiell infiziertes Nervengewebe über den ganzen Tierkörper verteilt werden könnte. Dieser Stab wurde durch das Einschußloch ins Rückenmark eingeführt, wodurch der Hirntod irreversibel wurde und das Tier garantiert keinen Schmerz mehr spürte. Mit dem Verzicht auf den Rückenmarkzerstörer seien, so Ingrid Schütt-Abraham vom deutschen Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, ‚unzureichende Ergebnisse programmiert‘ gewesen. Andererseits habe dieser Verzicht, wie Veterinär Karl Wenzel vom Münchner Verbraucherministerium feststellt, ans Licht gebracht, daß Fehlbetäubungen vorkommen bzw. bei manchen Tieren die bisherige Bolzenschußbetäubung schlicht nicht ausreicht. Dazu Klaus Troeger von der deutschen Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach: Vor dem EU-Erlaß vom Jänner 2001, also vor dem Verbot des Rückenmarkzerstörers, wurden ‚Probleme durch nicht korrekt platzierte Bolzenschüsse verdeckt‘.“
© Dr. med. Ernst Walter Henrich 2009 – 2013